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Modernes Wohnen am Schützenplatz

Neubau einer Eigentumswohnanlage
Große Ortstraße 25-27 in 21762 Otterndorf

  • ab 62 m² Wohnfläche
  • 2-4 Zimmerwohnungen
  • zentrale Lage
  • Kaufpreis: 3.890 €/m²
  • hoher Standard
  • durchdachte Raumaufteilung
  • barrierefrei
  • courtagefrei


Baubeschreibung

Allgemeines:
Das Gebäude wird in handwerklicher Bauweise errichtet. Ausschließlich erfahrene und solide
Handwerksunternehmen, die eine sach- und fachgerechte Ausführung garantieren, sind Vertragspartner des Generalunternehmers.

Behördliche Auflagen oder erforderliche Änderungen müssen nach Bedarf in die Planung noch eingearbeitet werden.

Wohnungen werden nach der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Effizienzhaus 55 EEK, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der gültigen Verordnungen über Schall- und Wärmeschutz und den sonstigen behördlichen Vorschriften erstellt. Die Zuschussförderung wird vom Bauherrn in Anspruch genommen.

Das Gebäude wird in einem zusammenhängenden Baukörper errichtet. Diese Baubeschreibung gilt lediglich für den Bereich der Eigentumswohnungen sowie des Büros und Arztpraxis. Weiterführende und abweichende Ausführung zur Baubeschreibung der Arztpraxis wird gesondert festgehalten.

Das Gebäude wird teilunterkellert. Im KG ist neben Kellerabstellräumen, dem Hausanschluss-
/Haustechnikraum auch je ein Lager für ein Büro sowie Praxislager mit angrenzendem Technikraum vorgesehen.

Der Bauherr errichtet auf dem Grundstück Große Ortsstraße 25/27 in 21762 Otterndorf die Wohnanlage mit 9 Wohnungen, einer Arztpraxis sowie einem Büro und 19 offenen Pkw-Stellplätzen.

Die Wohnungen verteilen sich über das Ober- und Staffelgeschoss.
Im Erdgeschoss entstehen eine Arztpraxis sowie ein Büro.

Die Aufstellung der Stellplätze ergibt sich aus dem Lageplan.

Weiterhin werden auf dem Grundstück ein Fahrradabstellraum sowie ein Mülltonnenstellplatz erstellt.

Baustelleneinrichtung:
Die Baustelle wird mit allen erforderlichen Geräten, die zur Realisierung des gesamten Gebäudes notwendig sind, eingerichtet.
Nebenkosten, wie Bauwasser, Baustrom, und Versicherungen während der Bauzeit sind Bestandteil der Kaufpreise.

Baunebenkosten / Architekturleistungen:
Die Baunebenkosten, wie Bauscheingebühren, Abnahmegebühren, Sachverständigen-Abnahme der Aufzugsanlagen, Abnahmen durch Behörden sowie sämtliche Architektur-, Statik- und sonstigen Fachingenieurleistungen sind im Wohnungskaufpreis inbegriffen.  

Hausanschlüsse:
Die Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom sowie die Regen- und Schmutzwasserent-wässerung sind im Wohnungspreis ebenfalls enthalten. Ebenfalls der Telefonhausanschluss.
Sämtliche Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telefon werden in einem Hausanschluss- /Haustechnikraum im Kellergeschoss untergebracht.

Gründung:
Die Gründung erfolgt als Tiefgründung aus Stahlbetonbauteilen nach Angaben der geprüften statischen Berechnung und nach Vorgabe des vorliegenden Bodengutachtens. Die Kellergeschoss-Sohle mit geglätteter Oberfläche für Fliesenbelag. Bewehrung nach statischer Berechnung.

Kellergeschoss:
Sämtliche Kelleraußenwände werden aus Stahlbeton, innen in Sichtbetonqualität geliefert und montiert. Die gewählte Wandkonstruktion verhindert ein Eindringen von Wasser in das Kellergeschoss.
Kellerinnenwände aus Kalksandstein mit gewischten Fugen. Wände und Decken weiß gestrichen.
Kellertüren mit Stahlzarge und Zinkaltür (Stahlblech) – beschichtet.
Bodenbelag mit Bodenfliese nach Wahl des GU gefliest und Sockel aus Fliese an den Wänden.

Der Keller erhält eine Belüftung mit Lüftungssieben ca. 25/25cm in der Außenwand sowie Öffnungen von Kellerraum zu Kellerraum zwecks Querlüftung.
Aufgrund der Dichtheit der Kelleraußenwände kann es in den ersten 18 Monaten noch zu einer Feuchtigkeitsbildung kommen, die keinen Mangel darstellt.

Außenmauerwerk EG bis DG:
Zur Ausführung kommt Porenbeton bzw. Kalksandstein als Hintermauerwerk gem. Wärmebedarfsberechnung, Wärmedämmung und Verblendmauerwerk der Fa. Röben o. glw.
Fenstersohlbänke als liegend gemauerte Rollschicht – im Fußschwellenbereich (bodentiefen Fenstern) mit 2cm Granitplatten (Serizzo).

Innenwände der Wohngeschosse:
Sämtliche tragenden Innenwände der Wohnungen bestehen aus Kalksandsteinmauerwerk gemäß statischer Berechnung mit einem Gipsputz bzw. Kalkgipsputz.

Wohnungstrenn- / Treppenhauswände:
Die Wohnungstrenn- und Treppenhauswände werden aus einschaligem Kalksandsteinmauer-werk in hoher Festigkeitsklasse errichtet.
Der Schallschutz für diese Wandkonstruktion gemäß Anforderung der DIN 4109 (Schallschutz DIN)

Decken:
Über dem Kellergeschoss, dem Erdgeschoss, und dem Obergeschoss werden Stahlbeton-decken gemäß statischer Berechnung eingebaut.
Das Dachgeschoss erhält eine Holzbalkenlage mit Gipskartonverkleidung als Decke.

Zimmerarbeiten:
Dachkonstruktion aus Konstruktions-Vollholz mit Dämmung, Unterkonstruktion und Gipskartonbauplatten. Alle tragenden Konstruktionen gemäß statischer Berechnung.
Dachüberstände mit Profilbrettern aus Kunststoff.
Dämmung gem. Wärmeschutznachweis

Dacheindeckung:
Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegeln auf Lattung/Konterlattung bzw. Vollschalung mit Unterspannbahn. Es kommt eine Dachpfanne ähnlich einer Hohlpfanne gem. Altstadtsatzung zur Ausführung. Fabrikat nach Wahl des GU.
Die Ausführung der Regenfallleitung und Dachrinnen erfolgt aus Zink.  

Estrich:
Schwimmender Zementestrich mit Trittschall- und Wärmedämmung nach Wärmebedarfsbe-rechnung für Fußbodenheizung.

Treppen:
Die Treppen im Gebäude bestehen aus einer Stahlbetonkonstruktion gemäß
statischer Berechnung. Der Oberbelag der Treppen- und Setzstufen aus Granit Material Padang Cristal (o.glw.).
Übriger Bodenbelag in den Treppenhäusern aus Material wie vor, jedoch als Fliese. Umlaufend eine Scheuerleiste (Sockelleiste) als Fliese aus dem gleichen Material.
Treppengeländer mit einseitig umlaufendem Handlauf aus Edelstahl.
Beleuchtung als LED-Leuchten mit Präsenzmeldern.

Fenster und Balkontüren:
Kunststofffenster aus schlagzähem Hart - PVC mit Dreifachverglasung und 82mm Bautiefe UG-Wert 0,6.  Die Farbe der Fensterelemente innen weiß – außen anthrazitgrau o.ä.
Fenstersprossenteilung gem. Altstadtgestaltungssatzung.
Innenfensterbänke aus Aglomarmor, Micro white in 2cm.
Fenster in Bädern erhalten Mastercarree-Verglasung – ausgenommen Dachflächenfenster.
1-teilige Fensterelemente werden als Dreh-Kipp-Fenster ausgeführt.
2-geteilte Fensterelemente mit Mittelsteg – beide Fensterflügel Dreh- und Kippbar.
3-geteilte Fensterelementen erhalten ein feststehendes Fensterelement und 2 Elemente sind als Stulpfenster öffenbar. (Fenster ohne Mittelsteg)
Fensterelemente zu Balkonen und Terrassen erhaltenen Flachbauschienen.
In den Zeichnungen dargestellte „Scheinfenster“ sind Auflage der Altstadtgestaltungssatzung.
Die unbeheizten Gemeinschaftsräume der Treppenhäuser, Hauseingangstür sowie der Dachflächenfenster erhalten eine Isolierverglasung (Zweifachverglasung).

Rollläden:
Alle Wohnungsfenster (ausgenommen Dachflächenfenster) erhalten elektrische Rollläden – anthrazitgrau o.ä.

Hauseingangstür:
Kunststofftüranlage mit Obentürschließer und elektrischer Türöffner-Einheit sowie aus Sicherheitsgründen eine Mehrfachverriegelung.

Balkone und Dachterrassen:
Balkonbelag mit Bankirei-Belag
Balkonbrüstungen und Brüstungen der bodentiefen Fenster bestehen aus einer verzinkten Stahlkonstruktion mit Stäben als Durchsturzsicherung – oberer Abschluss mit Edelstahlstange.
Balkone erhalten zudem eine Glasfüllung (Sicherheitsglas) aus satiniertem Glas.

Wandfliesen:
In den Duschbädern werden die jeweils an die Dusche grenzenden Wände bis zu einer Höhe
von ca. 1,20m gefliest – der Duschbereich selbst 2,40m hoch.
Die übrigen beiden Wände erhalten keine Fliesen – lediglich Sockelfliese.
Kalkulatorisch berücksichtigt sind keramische Wandfliesen in der Größe von 15 cm x 25 cm bis 30 cm x 60 cm mit einem Materialpreis bis 25,00 € je m².
Die dauerelastischen Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung

Anmerkung: In den Küchen werden in der heutigen Zeit die Spritzschutzverkleidungen in der
Regel durch den Küchenbauer mit Lieferung und Montage der Kücheneinheit erstellt. Hier werden keine Wandfliesenspiegel verbaut.

Oberbeläge in den Wohnungen:

In Bädern, Küche und Fluren sowie Abstellraum ist ein keramischer Fliesenbelag, Materialpreis bis 30,00 €/m² vorgesehen. Kalkulatorisch berücksichtigt sind keramische Fliesen in der Größe von 20cm x 30cm bis 30cm x 60cm bzw. quadratische Fliesen bis 40 x 40 cm mit einem geraden Fugenbild.
Sockelfliesen aus Bodenfliese umlaufend.
Die dauerelastischen Fugen im Fliesenbereich sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung

In den übrigen Wohnräumen kommt ein PVC-Design-Belag oder alternativ Laminat/Teppich zur Ausführung. Materialpreis 30,00 €/m². Der PVC-Belag wird in einzelnen Planken verlegt – nicht als Bahnenware. Materialwahl nach Mustervorlage durch den GU. Diese Böden erhalten farblich angepasste Fußleisten nach Vorlage bzw. eingeklebten Teppich. Alternativ kann eine 6cm hohe Sockelleiste Hamburger Format kostenneutral verbaut werden.
Gegen Aufpreis kann z. B. Parkett eingebracht werden.

Malerarbeiten im Gebäude:
Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Wohnungen sowie einschl. der Treppenhaus-wände werden grundiert. Die Qualität sämtlicher Oberflächen von Wänden und Decken entspricht der technischen Vorgabe Q3.

Wohnungsdecken werden zusätzlich mit einer Raufastertapete mittlerer Körnung beklebt und hell und freundlich gestrichen (Dispersionsfarbe). Die Wände erhalten einen deckend weißen Anstrich.
Wände im Treppenhaus werden mit Buntsteinputz Höhe = 1,20m oder gleichwertig beschichtet – darüber werden die Wände deckend weiß gestrichen.

Wohnungseingangstüren:
Die Wohnungsabschlusstür ist schallgedämmt und aus Sicherheitsgründen mit einem Spion ausgestattet. Es kommen beschichtete, hochwertige Wohnungseingangstüren und Zargen (Stahl) in der Farbe weiß zur Ausführung.
Die Türen erhalten eine Mehrfachverrieglung und einen Sicherheitsbeschlag.

Innentüren der Wohnungen:
Beschichtete Innentüren und Zargen (Holz) in weiß gem. Mustervorlage mit 2-teiligen Drückergarnituren nach Vorlage zur Ausführung. Es besteht die Möglichkeit gegen Aufpreis eine andere Oberflächenoptik seitens der Käufer zu wählen – gleiches gilt für Türbeschläge. WC-Türen erhalten eine WC-Garnitur.

Lüftungsanlage:
Dezentrales Lüftungssystem (jede Wohnung ist autark) mit Einzellüfter nach Berechnung.
Sämtliche Bäder (ohne Fenster) erhalten eine mechanische Lüftung. Die Lüftung mit Nachlaufzeit wird jeweils über den Lichtschalter aktiviert.

Blockheizkraftwerk:
BHKW (erdgasbetrieben) mit ca. 13KW Heizleistung und ca. 5-6KW Stromerzeugung als Heizanlage mit Standspeicher und zusätzlich eine Brennwerttherme nach Erfordernis und Berechnung des Heizungsinstallateurs als Reserveheizung und zur Unterstützung in den Frostperioden.

Sanitärausstattungen:
Im Festpreis sind Sanitär-Einrichtungsgegenstände deutscher Hersteller in der Farbe Weiß (alpin) enthalten. Die Oberflächenfarbe bei Armaturen und Beschlägen ist verchromt.

Ausstattung Duschbäder:
Die Duschen werden jeweils nahezu bodengleich ausgefliest und mit einer Duschrinne (Rinne V3 Edelstahl) versehen.
Die Dusche erhält eine Thermostatbatterie der Herstellers Vigour Serie Derby mit Brause-stange einschließlich Handbrause. Die Dusche erhält eine seitliche Glaswand Fabrikat Duka (Höhe ca. 1,80m – Länge ca. 1,40m) und ist nach vorne offen bzw. wird, wo nicht anders umsetzbar mit einer geschlossenen Duschkabine.

Die Duschbäder aller Wohnungen werden zusätzlich mit einem Handtuchwärmeheizkörper ausgestattet. Fabrikat Cosma CLA 140/60 – Mittelanschluss und Unterkante Heizkörper ca. 50cm ab Fertigfußboden montiert.
In den Bädern ist weiterhin ein Handwaschbecken des Herstellers Vigour, Serie Derby Style 60cm vorgesehen. Es wird eine Vigour Einhebel-Waschbeckenarmatur Serie Derby DE(S) sowie ein wandhängendes WC als Tiefspüler aus gleicher Serie mit offener Befestigung, WC-Sitz mit Absenkautomatik geliefert und eingebaut.

Das WC ist spülrandlos. Die Betätigungsplatte (Spültaste) Fabrikat Geberit Sigma 01. Der passende Spülkasten wird in die Wand eingelassen und verfliest. Außerdem eingebaut werden:
ein Spiegel 40x60cm, ein Handtuchhalter sowie Papierhalter des Herstellers Vigour Serie Derby.

Kücheninstallation:
Abfluss, Warm- und Kaltwasseranschluss werden für die Küchenspüle und Spülmaschine
nach Angaben der Käufer entsprechend der Küchenplanung installiert. Die Dunstabzugs-hauben der Wohnungsküchen sind als Umlufthauben zu planen. Die Küchen und auch die Dunstabzugshauben sind nicht Bestandteil des Wohnungsfestpreises. Bei Ablufthauben ist
die Abstimmung mit dem Lüftungsbauer notwendig. Kernbohrungen sind nicht Bestandteil der Ausstattung.

Heizungsanlage:
Neben dem BHKW wird für die Beheizung sämtlicher Wohnungen wird eine moderne, energiesparende und hochwirksame Brennwerttechnik-Anlage für die Befeuerung mit Gas betriebsfertig eingebaut. Die Auslegung der Zentralheizungsanlage erfolgt gem. der Wärmebedarfsberechnung.
Der hochwertige Kessel (Markenfabrikat: Viessmann/Vaillant/Buderus oder Brötje) mit inte-grierter Kesselsteuerung und allem Zubehör, wie Sicherungsarmaturen wird geliefert und im Haustechnikraum des Kellergeschosses eingebaut. Die Heizungssteuerung erfolgt witterungsabhängig durch Außentemperaturfühler in Verbindung mit Zeitschaltuhr zur Nachtabsenkung.

Alle Räume werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Die Steuerung erfolgt über Raumthermostate, die im Elektroschaltersystem integriert sind.

Abrechnungseinheiten für Heizung, Warm- und Kaltwasser:
Für sämtliche Wohneinheiten werden Messeinrichtungen installiert, so dass alle Verbräuche nach tatsächlichem Verbrauch der jeweiligen Wohnungsnutzer abgerechnet werden können. Dieses gilt für Heizung, Kaltwasser und Warmwasser.

Für die Messeinrichtung ist eine elektronische Ablesung (Fernablesung) geplant. Sofern diese von den örtlichen Versorgungsträgern oder von der späteren Eigentümergemeinschaft zu bestimmenden Abrechnungsfirma auf Mietbasis zur Verfügung gestellt wird (Ista, Kalorimeta etc.)

Elektroinstallationsarbeiten:
Jede Wohneinheit erhält einen eigenen Unterzähler für Strom im Haustechnikraum sowie eine Unterverteilung mit Sicherungskasten in der Wohneinheit.
Die Treppenhausbeleuchtung ist über in den Leuchten verbaute Präsenzmelder gesteuert.  

Die Steuerung der Hauseingangsbeleuchtung erfolgt über einen Dämmerungsschalter oder
in den Leuchten verbauten Präsenzmelder. Die gesamte Außenbeleuchtung wird mit Leuchten mit integrierten Präsenzmeldern ausgestattet.
Eine ausreichende und sichere Außenbeleuchtung ist gewährleistet.
Hierfür wird ein Allgemeinstromzähler eingebaut über den der Stromverbrauch für Aufzug, Treppenhausbeleuchtung und Außenbeleuchtung gemessen und abgerechnet wird.

Zugeteilte Kellerräume werden über den jeweiligen Wohnungsstromzähler abgerechnet.

Sämtliche Elektroinstallationen innerhalb der Wohneinheiten sind Unterputzinstallationen.
Als Schalterprogramm kommt ein Standardgroßflächenprogramm in der Farbe gedecktes
Weiß nach Mustervorlage des GU zur Ausführung.

Im Kellergeschoss erfolgt die Elektroinstallation über ein Leerrohrsystem sichtbar auf den Wänden – gleiches gilt für Schalter und Steckdosen.

Im Treppenhaus und Hauptflur erfolgt eine Unterputzinstallation analog zu den Wohnungen.

Im Technikraum wird zudem ein Handwaschbecken mit 5-Liter-Übertischgerät für den Hausmeister verbaut. Die Abrechnung erfolgt über den Allgemeinzähler.

In den einzelnen Wohnungen sind folgende Elektroanschlüsse vorgesehen. Alle Brennstellen
an den Terrassen und Balkonen sowie Außensteckdosen sind von innen schaltbar.

Raumbezeichnung Steckdosen Brennstelle sonstiges
Diele / Flur 1 Einzel*
2 Einzel
2 durch Bewegungsmelder gesteuerte Deckenauslässe Türgong mit Sprechanlage mit Türöffner
Bad 1 Doppel 2 Ausschaltungen
1 Deckenbrennstelle
1 Wandauslass
Potentialausgleich
Dusche
1 Gira-Radio .ä.
Küche 2 Einzel
2 Doppel
2 Dreifach
1 Wechselschaltg. 1 Herdanschluss
1 Spülmaschine
1 Dunstabzug
HWR 1 Einzel*
1 Doppel
1 Deckenauslass 1 Routeranschluss mit verteilung i. d. jeweiligen Räume mit Steckdose
1 Telefonanschluss mit Steckdose
Wohnen 2 Einzel
2 Doppel
3 Dreifach
2 Wechselschaltg.
2 Deckenbrennstelle
1 Wandauslass
1 Datenanschluss
1 TV-Anschluss
Schlafen 1 Einzel*
2 Doppel
1 Wechselschaltg.
1 Deckenbrennstelle
1 Datenanschluss
1 TV-Anschluss
Kinderzimmer 1 Einzel*
2 Doppel
1 Wechselschaltg.
1 Deckenbrennstelle
1 Datenanschluss
1 TV-Anschluss
Terrassen/Balkone 1 Einzel 1 Ausschaltung
1 Wandauslass
Schalter für Steckdose und Lampe (Kontrollleuchte im Wohnzimmer)
Keller 1 Einzel 1 Ausschaltung
1 Deckenbrennstelle
 

* Es wird eine Steckdose in Kombination mit einem Schalter an der Tür vorgesehen (sogenannte Staubsaugersteckdose).
Die Rollladenschalter sind an der jeweiligen Zimmertür im Schalterprogramm untergebracht!
Waschmaschinensteckdosen im Wäscheraum des Kellergeschosses sind aus der Unterverteilung jeder Wohnung stromlos zu schalten.

Satellitenanlage:
Das gesamte Gebäude wird für den Fernseh- und Radioempfang mit einer digitalen Satellitenanlage ausgestattet, die sämtliche Wohneinheiten versorgt. Die Satellitenschüssel wird auf der Dachkonstruktion aufgesetzt. Alternativ Kabelanschluss, falls Sat-Anlage optisch von der Stadt Otterndorf nicht genehmigt wird (Altstadtgestaltungssatzung)

Klingelanlage / Briefkasten:
Das Gebäude wird mit einer Ritto-Videoklingelanlage ausgestattet und jede Wohnung erhält einen Klingeltaster im Hauseingangsbereich und zusätzlich direkt an der Wohnungseingangstür in der entsprechenden Wohnebene.
Die Haustüranlage erhält eine Briefkastenanlage – autark oder integriert.

Rauchmelder:
Installation und Wartung über Fremdfirma im Rahmen der Hausverwaltung

Aufzugsanlage:
Die hochwertige, behindertenfreundliche Aufzugsanlage wird in eine Schachtkonstruktion nach Vorgabe der Lieferfirma eingebaut. Nach Inbetriebnahme des Aufzugs ist eine fachgerechte und leistungssichere Kundendienstbetreuung gewährleistet.
Die Aufzugsanlage wird mit einem Notrufsystem ausgestattet. Beim technischen Ausfall der Aufzugsanlage ist eine sofortige Verbindung über das Telefonnotrufsystem der Herstellerfirma (Notdienst) hergestellt.

Wartungsvertrag Aufzug:
Die GU schließt in Abstimmung mit dem Verwalter der Eigentumswohnanlage einen Wartungsvertrag für die Aufzugsanlage ab. Die Kosten für diesen Vertrag übernimmt die Gemeinschaft.

Schließanlage:
Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsschließanlage ausgestattet. Zu jeder Wohnung gehören drei Schlüssel, die zur Hauseingangs- und Wohnungseingangstür gleichschließend passen.

Fahrradanlage außerhalb des Gebäudes:
Es wird ein Fahrradraum als Holzkonstruktionsanlage erstellt.
Die Beleuchtung erfolgt über den Allgemeinstromzähler und Leuchten mit integriertem Präsenzmelder.

Müllabstellplätze:
Die Unterbringung der gemeinschaftlichen Müllgefäße der Wohnanlage erfolgt neben der Zufahrt.

Außenanlagen:
Die Fußwege, die Terrassen, die Fahrgassen und die PKW- Stellplätze und alle sonstigen befestigten Flächen erhalten eine Betonsteinpflasterung, grau.

Der Hauseingang wird barrierefrei, ohne Stufe in den Treppenhausbereich und zum Aufzug ausgeführt.

Bei Bereichen am Gebäude, wo die Pflasterung nicht an das Außenmauerwerk angrenzt, wird ein Kiesstreifen in einer Breite von ca. 30 cm mittels Kantsteineinfassung geliefert und eingebaut, um hier einen Spritzschutz zu gewährleisten.

Die nicht versiegelten Grundstücksflächen werden mit Mutterboden eingeebnet.
Weiterhin ist eine Raseneinsaat und zum Teil eine Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern nach Auflage der Baugenehmigung vorgesehen.
Sämtliche Regen- und Schmutzwasserleitungen werden in Kunststoffrohr im Erdreich gem. den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Versorgungsträger verlegt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

Allgemeines:
Änderungen die sich aus architektonischen, behördlichen, bautechnischen und statischen Gründen ergeben, die jedoch nur geringen Einfluss auf die Qualität und die Nutzung des Gebäudes haben, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Eine Wertminderung des Gebäudes wird ausgeschlossen.

Die in den Bauplänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Bäder, Küchen, etc. sollen lediglich die mögliche Nutzung der Räume darstellen, diese kann natürlich vom Käufer individuell gestaltet werden.
Gegebenenfalls notwendige Vorwandinstallationen im Sanitärbereich sowie Schachtverkleidungen für Steige- und Fall-Leitungen sind in den Antragsunterlagen nicht oder nur teilweise dargestellt. Die Festlegung dieser Verkleidungen und Vorbauten erfolgt durch spätere Ausführungsplanung sowie zusätzlich durch die Festlegung der örtlichen Bauleitung.

Die perspektivische, futuristische Ansicht des Bauvorhabens, die im Exposé und in der weiteren Werbung des Bauvorhabens Verwendung findet, ist eine künstlerische Darstellung aus der keine Rechte abgeleitet werden können.
Diese futuristische Ansicht stellt nicht unbedingt den letzten Planungsstand dar. Änderungen, auch insbesondere der Farbgestaltung, bleiben vorbehalten. Die Ausführung eventueller Sonderausstattung und -wünsche erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Auftragserteilung des Kunden.
Alle in der Baubeschreibung angegebenen Preise sind Einheitspreise einschl. 19 % MwSt. Die Balkon- und Terrassenflächen der Wohnungen des Gebäudes sind mit 50 % in die Wohnflächenaufstellung eingeflossen.

Erfüllungsort ist Otterndorf


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